Vereinbarung zur Abtretung der Bild- und Nutzungsrechte


Der Nutzungsberechtigte (calikessy.shop) beabsichtigt Bildaufnahmen herzustellen, an denen ebenfalls der Abtretende Rechte geltend machen kann. Im Rahmen dieser Übertragungsbedingunen verpflichtet sich der Abtretende diese Rechte auf den Nutzungsberechtigten zu übertragen und selbst auf deren Geltendmachung zu verzichten.

Diese Übertragungsbedingungen regeln abschließend die Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf die Übertragung sämtlicher Rechte an den jeweiligen Bildaufnahmen.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:

 

§ 1     Vertragsgegenstand

Der Abtretende wird über das Uploadformular ein oder mehrere Bilder von sich mit dem „Cali Kessy“ Merchandise -nachfolgend „Produkte“ genannt- oder nur den Produkten hochladen. Die Bilder sollten Produkte von „Cali Kessy“ beinhalten die im Shop www.calikessy.com erworben werden können.

§ 2     Übertragung

  1. Der Abtretende überträgt dem Nutzungsberechtigten alle Rechte an dem aufgenommenen Bildmaterial (nachfolgend „das geistige Eigentum“ genannt). Hiernach ist der Nutzungsberechtigte der ausschließlich Berechtigte an dem geistigen Eigentum. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung von Rechten Dritter, mit Ausnahme derjenigen Rechte, die der Abtretende aufgrund einer Vereinbarung mit dem Dritten endgültig und vollumfänglich im Sinne dieses Vertrages übertragen darf.
  2. Der Abtretende verzichtet auf alle Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum. Hierzu zählt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Recht zur Vervielfältigung, zur Veräußerung, zum Vertrieb und zur Verbreitung, zur Veränderung und zur Vorführung im privaten- und öffentlichen Bereich.
  3. Der Nutzungsberechtigte erwirbt das alleinige Recht, das geistige Eigentum weltweit zu veröffentlichen.
  4. Der Nutzungsberechtigte erwirbt das alleinige Recht, das geistige Eigentum in jeder, denkbaren Form, zu vervielfältigen, zu nutzen, zu verändern, zu veräußern, zu vertreiben und vorzuführen.
  5. Der Nutzungsberechtigte ist weiterhin berechtigt, das geistige Eigentum mit anderen Medien zu koppeln und mit dem geistigen Eigentum anderer Künstler zu vermischen, es hiermit zu vertreiben und zu koppeln, soweit dies nicht mit Rechten Dritter kollidiert. Er ist weiterhin berechtigt das geistige Eigentum im Internet zu veröffentlichen.
  6. Der Nutzungsberechtigte ist berechtigt Fernseh- und Rundfunksendern das Recht zur Verbreitung und zur Vorführung des geistigen Eigentums zu übertragen.
  7. Der Nutzungsberechtigte kann den Abtretenden schriftlich dazu berechtigen einzelne Rechte an dem geistigen Eigentum selbst zu nutzen. Eine solche Zustimmung kann der Nutzungsberechtigte jederzeit, ohne Angabe von Gründen, widerrufen.
  8. Der Abtretende behält das Recht, Dritten gegenüber Schadensersatz aufgrund einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes geltend zu machen. Eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes im Sinne dieses Vertrages liegt lediglich dann vor, wenn Dritte, ohne die vorherige Zustimmung des Nutzungsberechtigten, von dem geistigen Eigentum Gebrauch gemacht haben. Hiervon ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche in Bezug auf die Nutzung des geistigen Eigentums als solches. Der Schadensersatzanspruch des Abtretenden beschränkt sich auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes.
  9. Der Nutzungsberechtigte erwirbt das alleinige Recht Schadensersatzansprüche Dritten gegenüber geltend zu machen, die aufgrund einer unerlaubten Nutzung des geistigen Eigentums aufgrund einer Handlung im Sinne dieses § 2 Absatz 2 bis 6 basieren. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Abtretenden im Sinne dieses § 2 Absatz 8.

§ 3     Ansprüche des Abtretenden

Der Abtretende hat gegenüber dem Nutzungsberechtigten keinerlei Ansprüche aufgrund einer Handlung im Sinne des § 2 Absatz 2 bis 6. Hiervon ausgenommen sind Handlungen, die den Abtretenden in ehrverletzender oder ähnlicher Weise schädigen und die der Nutzungsberechtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig im Hinblick auf die Schädigung vorgenommen hat. Eine Haftung des Nutzungsberechtigten aufgrund leichter und/oder normaler Fahrlässigkeit besteht nicht.

§ 4     Schadensersatz

  1. Verletzt eine Partei eine Pflicht aus diesem Vertrag, ist sie der anderen Partei zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Diese Pflicht entfällt normaler Fahrlässigkeit der schädigenden Partei. Der Schadensersatzanspruch im Hinblick auf eine konkrete Pflichtverletzung ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe von EUR 200.
  2. Jeder Partei bleibt der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht oder in geringerer Höhe eingetreten, als es die den Schadensersatz geltend machende Partei behauptet.
  3. Die Geltendmachung des Schadensersatzes ist ausgeschlossen, wenn seit der Kenntnisnahme des Ereignisses durch einen Vertragspartner mehr als ein Jahr vergangen ist. Für die Berechnung der Frist gelten die §§ 186 bis 193 BGB entsprechend.

§ 5     Widerruf, Kündigung

  1. Diese Vereinbarung kann binnen 14 Tagen nach Bestätigen der Übertragungsbedingungen von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
  2. Jede Vertragspartei hat das Recht diesen Vertrag zu kündigen, wenn die andere Vertragspartei ihre Pflichten aus diesem Vertrag vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

§ 6     Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Gesetzesänderung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam werden, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen wirksam.


    Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung 
    durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.