Der Nutzungsberechtigte (calikessy.shop)
beabsichtigt Bildaufnahmen herzustellen, an denen ebenfalls der Abtretende
Rechte geltend machen kann. Im Rahmen dieser Übertragungsbedingunen
verpflichtet sich der Abtretende diese Rechte auf den Nutzungsberechtigten zu
übertragen und selbst auf deren Geltendmachung zu verzichten.
Diese Übertragungsbedingungen
regeln abschließend die Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf die
Übertragung sämtlicher Rechte an den jeweiligen Bildaufnahmen.
Dies vorausgeschickt
vereinbaren die Parteien folgendes:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Abtretende wird über das
Uploadformular ein oder mehrere Bilder von sich mit dem „Cali Kessy“ Merchandise
-nachfolgend „Produkte“ genannt- oder nur den Produkten hochladen. Die Bilder sollten
Produkte von „Cali Kessy“ beinhalten die im Shop www.calikessy.com erworben
werden können.
§ 2
Übertragung
- Der Abtretende überträgt dem Nutzungsberechtigten
alle Rechte an dem aufgenommenen Bildmaterial (nachfolgend „das
geistige Eigentum“ genannt).
Hiernach ist der Nutzungsberechtigte der ausschließlich Berechtigte an dem
geistigen Eigentum. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung von Rechten
Dritter, mit Ausnahme derjenigen Rechte, die der Abtretende aufgrund einer
Vereinbarung mit dem Dritten endgültig und vollumfänglich im Sinne dieses
Vertrages übertragen darf.
- Der Abtretende verzichtet auf alle Rechte in
Bezug auf das geistige Eigentum. Hierzu zählt insbesondere, jedoch nicht
ausschließlich, das Recht zur Vervielfältigung, zur Veräußerung, zum
Vertrieb und zur Verbreitung, zur Veränderung und zur Vorführung im
privaten- und öffentlichen Bereich.
- Der Nutzungsberechtigte erwirbt das alleinige
Recht, das geistige Eigentum weltweit zu veröffentlichen.
- Der Nutzungsberechtigte erwirbt das alleinige
Recht, das geistige Eigentum in jeder, denkbaren Form, zu vervielfältigen,
zu nutzen, zu verändern, zu veräußern, zu vertreiben und vorzuführen.
- Der Nutzungsberechtigte ist weiterhin berechtigt,
das geistige Eigentum mit anderen Medien zu koppeln und mit dem geistigen
Eigentum anderer Künstler zu vermischen, es hiermit zu vertreiben und zu
koppeln, soweit dies nicht mit Rechten Dritter kollidiert. Er ist
weiterhin berechtigt das geistige Eigentum im Internet zu veröffentlichen.
- Der Nutzungsberechtigte ist berechtigt Fernseh-
und Rundfunksendern das Recht zur Verbreitung und zur Vorführung des
geistigen Eigentums zu übertragen.
- Der Nutzungsberechtigte kann den Abtretenden
schriftlich dazu berechtigen einzelne Rechte an dem geistigen Eigentum
selbst zu nutzen. Eine solche Zustimmung kann der Nutzungsberechtigte
jederzeit, ohne Angabe von Gründen, widerrufen.
- Der Abtretende behält das Recht, Dritten
gegenüber Schadensersatz aufgrund einer Verletzung seines
Persönlichkeitsrechtes geltend zu machen. Eine Verletzung seines
Persönlichkeitsrechtes im Sinne dieses Vertrages liegt lediglich dann vor,
wenn Dritte, ohne die vorherige Zustimmung des Nutzungsberechtigten, von
dem geistigen Eigentum Gebrauch gemacht haben. Hiervon ausgeschlossen sind
Schadensersatzansprüche in Bezug auf die Nutzung des geistigen Eigentums
als solches. Der Schadensersatzanspruch des Abtretenden beschränkt sich
auf die Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes.
- Der Nutzungsberechtigte erwirbt das alleinige
Recht Schadensersatzansprüche Dritten gegenüber geltend zu machen, die
aufgrund einer unerlaubten Nutzung des geistigen Eigentums aufgrund einer
Handlung im Sinne dieses § 2 Absatz 2 bis 6 basieren. Hiervon unberührt
bleibt das Recht des Abtretenden im Sinne dieses § 2 Absatz 8.
§ 3
Ansprüche des Abtretenden
Der Abtretende hat gegenüber
dem Nutzungsberechtigten keinerlei Ansprüche aufgrund einer Handlung im Sinne
des § 2 Absatz 2 bis 6. Hiervon ausgenommen sind Handlungen, die den
Abtretenden in ehrverletzender oder ähnlicher Weise schädigen und die der
Nutzungsberechtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig im Hinblick auf die
Schädigung vorgenommen hat. Eine Haftung des Nutzungsberechtigten aufgrund leichter
und/oder normaler Fahrlässigkeit besteht nicht.
§ 4
Schadensersatz
- Verletzt eine Partei eine Pflicht aus diesem
Vertrag, ist sie der anderen Partei zum Ersatz des hieraus entstandenen
Schadens verpflichtet. Diese Pflicht entfällt normaler Fahrlässigkeit der schädigenden Partei. Der
Schadensersatzanspruch im Hinblick auf eine konkrete Pflichtverletzung ist
begrenzt auf einen Betrag in Höhe von EUR 200.
- Jeder Partei bleibt der Nachweis gestattet, ein
Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht oder in geringerer
Höhe eingetreten, als es die den Schadensersatz geltend machende Partei
behauptet.
- Die Geltendmachung des Schadensersatzes ist
ausgeschlossen, wenn seit der Kenntnisnahme des Ereignisses durch einen
Vertragspartner mehr als ein Jahr vergangen ist. Für die Berechnung
der Frist gelten die §§ 186 bis 193 BGB
entsprechend.
§ 5
Widerruf, Kündigung
- Diese Vereinbarung kann binnen 14 Tagen nach Bestätigen
der Übertragungsbedingungen von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen
widerrufen werden.
- Jede Vertragspartei hat das Recht diesen Vertrag
zu kündigen, wenn die andere Vertragspartei ihre Pflichten aus diesem
Vertrag vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
§ 6
Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Gesetzesänderung oder
durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam
werden, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen wirksam.
Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen
Fall, die unwirksame Bestimmung
durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.